GRUNDPFLEGE
Unter dem Begriff Grundpflege sind alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität nötig werden.
Hierzu gehören zum Beispiel:
Die Kosten für Leistungen der Grundkrankenpflege werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in eine Pflegestufe.
Hier finden Sie die Übersicht über die Leistungen und Preise.
Vergütungsvereinbarung: Pflegeversicherung SGB XI 01.03.2017